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Thema: Widespruch eingelegt bei Noahs SBA Di Okt 30, 2007 1:59 pm
Hallo Nach reichlicher Überlegung habe ich einen 5 Seiten langen Widerspruch zusammengestellt Es fehlt doch sehr viel,man muss es erst mal schriftlich zu Papier bringen,dann fällt es erst auf Mal sehen ,ob sich das lohnt. Hab beantragt Rückwirkend von Geburt ,100% und aG LG Carmen
angela&paul Admin
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Thema: Re: Widespruch eingelegt bei Noahs SBA Di Okt 30, 2007 9:28 pm
hi
ja,klasse alle daumen sind gedrückt!!!!
lg angela
Oetti Admin
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Thema: Re: Widespruch eingelegt bei Noahs SBA Di Okt 30, 2007 9:37 pm
Hallo Carmen,
super! Ich drück euch alle Daumen!
Bin gespannt!
LG Oetti
Carmen Wiederkehrender
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Thema: Re: Widespruch eingelegt bei Noahs SBA Mi Okt 31, 2007 12:23 am
Hallo Wird bei Rückwirkung ab Geburt,die derzeitige Gültigkeit bis 2013 demnach verändert.Ein SBA ist doch immer 5 Jahre gültig. Wenn er dann von Geburt an gewährt wird ,wäre die Gültigkeit bis 2009,dann würden die ja in 2 Jahre wieder begutachten. Oder sehe ich das verkehrt.Muss ich bei Widerspruch damit rechnen ,zum Gutachter geladen zu werden? lg Carmen
Oetti Admin
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Thema: Re: Widespruch eingelegt bei Noahs SBA Mi Okt 31, 2007 9:53 am
Hallo Carmen,
die Gültigkeit ist immer unterschiedlich mal sind es 10 Jahre und mal ist es 1 Jahr. Wer hat dir denn das mit den 5 Jahren gesagt? Es könnte also sein dass es bei 2013 bleibt oder aber auch dass es nur bis 2008 oder 2009 ist.